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Häufig gestellte Fragen

Fragen zum Ablauf

Viele Mieter erteilen die Zustimmung zur Mieterhöhung bereits innerhalb weniger Tage. Falls dies nicht geschieht, hat sich eine Erinnerung nach etwa fünf Wochen als wirkungsvolle Maßnahme erwiesen.

Sie erhalten von uns ein entsprechendes Erinnerungsschreiben, das Sie Ihrem Mieter zusenden können.

Der britische Historiker Cyril Northcote Parkinson formulierte treffend: "Arbeit dehnt sich immer so lange aus, wie man ihr Zeit zur Erledigung einräumt."

Übertragen auf die Zustimmung zur Mieterhöhung bedeutet dies: Da der Gesetzgeber eine großzügige Frist bis zum Ablauf des dritten Monats nach Zugang des Schreibens vorsieht, wird die Entscheidung oft aufgeschoben. Im Alltag kann die Zustimmung dann leicht in Vergessenheit geraten.

Unsere Erfahrung zeigt, dass eine freundliche Erinnerung nach fünf Wochen den Vorgang wieder ins Bewusstsein ruft und den Mieter zur Entscheidung motiviert.

Nutzen Sie unsere Vorlage, um eine effektive und höfliche Erinnerung zu versenden.


Nach § 558a BGB muss eine Mieterhöhung in Textform erfolgen. Das bedeutet, eine persönliche Unterschrift ist nicht erforderlich – das Schreiben kann auch ohne Unterschrift versendet werden.

Unser Tipp: Dennoch empfehlen wir, das Schreiben persönlich zu unterschreiben. Eine Unterschrift verleiht dem Dokument einen offiziellen Charakter und kann die Zustimmungsquote der Mieter erhöhen.


Die Übermittlung kann formlos per E-Mail oder auf postalischem Weg erfolgen. Wichtig ist, dass Sie als Absender im Zweifel nachweisen können, dass der Mieter das Schreiben erhalten hat.

Exkurs: Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein?

Wir empfehlen das Einwurfeinschreiben, da das Mieterhöhungsverlangen als nicht zugegangen gilt, wenn der Mieter beim Zustellversuch eines Einschreibens nicht anwesend ist und das Schreiben nicht abholt.

Tipp: Bei verständnisvollen und kooperativen Mieterhöhungen verzichten wir bewusst auf den Versand per Einschreiben. Eine zu förmliche Zustellung kann Mieter verunsichern, da sie oft mit negativen Nachrichten in Verbindung gebracht wird. Eine Mieterhöhung ist jedoch kein Bruch im Mietverhältnis, sondern ein normaler Bestandteil eines langen Mietverhältnisses.


Wenn der Mieter trotz freundlicher Erinnerung die Mieterhöhung nicht akzeptiert und weiterhin die alte Miete zahlt, gibt es verschiedene Handlungsoptionen:

  1. Erneut nachfragen
    • Es kann sinnvoll sein, das Gespräch zu suchen, um mögliche Bedenken oder Fragen des Mieters zu klären.
    • Wir stellen Ihnen ein entsprechendes Erinnerungsschreiben zur Verfügung, das Sie an Ihren Mieter senden können.
  2. Ein Vergleichsangebot unterbreiten
    • In vielen Fällen lohnt sich eine juristische Auseinandersetzung nicht, da sie mit Stress, emotionaler Belastung und langen Prozessdauern verbunden ist.
    • Stattdessen kann es zielführend sein, mit dem Mieter eine Einigung über eine geringere Erhöhung zu erzielen.
    • Für diesen Fall erhalten Sie von uns eine Vorlage für ein Vergleichsangebot, das Sie dem Mieter unterbreiten können.

Unser Tipp: Falls der Mieter der Erhöhung nicht zustimmt, kann es strategisch sinnvoller sein, auf eine geringfügigere Anpassung einzugehen. Nach 12 Monaten – ab dem Zeitpunkt, zu dem die neue Miete eigentlich fällig geworden wäre – besteht die Möglichkeit, eine erneute Mieterhöhung zu starten.
Diese Vorgehensweise kann langfristig erfolgreicher und konfliktfreier sein als ein langwieriger Rechtsstreit.