Viele Mieter erteilen die Zustimmung zur Mieterhöhung bereits innerhalb
weniger Tage. Falls dies nicht geschieht, hat sich eine Erinnerung nach
etwa fünf Wochen als wirkungsvolle Maßnahme erwiesen.
Sie erhalten von uns ein entsprechendes Erinnerungsschreiben, das Sie
Ihrem Mieter zusenden können.
Der britische Historiker Cyril Northcote Parkinson formulierte treffend:
"Arbeit dehnt sich immer so lange aus, wie man ihr Zeit zur Erledigung
einräumt."
Übertragen auf die Zustimmung zur Mieterhöhung bedeutet dies: Da der
Gesetzgeber eine großzügige Frist bis zum Ablauf des dritten Monats
nach Zugang des Schreibens vorsieht, wird die Entscheidung oft
aufgeschoben. Im Alltag kann die Zustimmung dann leicht in
Vergessenheit geraten.
Unsere Erfahrung zeigt, dass eine freundliche Erinnerung nach fünf
Wochen den Vorgang wieder ins Bewusstsein ruft und den Mieter zur
Entscheidung motiviert.
Nutzen Sie unsere Vorlage, um eine effektive und höfliche Erinnerung zu
versenden.
Nach § 558a BGB muss eine Mieterhöhung in Textform erfolgen. Das
bedeutet, eine persönliche Unterschrift ist nicht erforderlich – das
Schreiben kann auch ohne Unterschrift versendet werden.
Unser Tipp: Dennoch empfehlen wir, das Schreiben persönlich zu
unterschreiben. Eine Unterschrift verleiht dem Dokument einen
offiziellen Charakter und kann die Zustimmungsquote der Mieter
erhöhen.
Die Übermittlung kann formlos per E-Mail oder auf postalischem Weg
erfolgen. Wichtig ist, dass Sie als Absender im Zweifel nachweisen
können, dass der Mieter das Schreiben erhalten hat.
Exkurs: Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein?
Wir empfehlen das Einwurfeinschreiben, da das Mieterhöhungsverlangen
als nicht zugegangen gilt, wenn der Mieter beim Zustellversuch eines
Einschreibens nicht anwesend ist und das Schreiben nicht abholt.
Tipp: Bei verständnisvollen und kooperativen Mieterhöhungen verzichten
wir bewusst auf den Versand per Einschreiben. Eine zu förmliche
Zustellung kann Mieter verunsichern, da sie oft mit negativen
Nachrichten in Verbindung gebracht wird. Eine Mieterhöhung ist jedoch
kein Bruch im Mietverhältnis, sondern ein normaler Bestandteil eines
langen Mietverhältnisses.
Wenn der Mieter trotz freundlicher Erinnerung die Mieterhöhung nicht akzeptiert und weiterhin die alte Miete zahlt, gibt es verschiedene Handlungsoptionen:
Unser Tipp:
Falls der Mieter der Erhöhung nicht zustimmt, kann es strategisch
sinnvoller sein, auf eine geringfügigere Anpassung einzugehen. Nach 12
Monaten – ab dem Zeitpunkt, zu dem die neue Miete eigentlich fällig
geworden wäre – besteht die Möglichkeit, eine erneute Mieterhöhung zu
starten.
Diese Vorgehensweise kann langfristig erfolgreicher und konfliktfreier
sein als ein langwieriger Rechtsstreit.